Fokus auf die Datenschutz-Grundverordnung
Wir haben einen Abschnitt über TimeLog und die DSGVO verfasst, damit Sie besser nachvollziehen können, welchen Einfluss die Gesetzgebung auf Ihre Daten in TimeLog hat.
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist die neue Verordnung der EU zum Schutz personenbezogener Daten, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Das Ziel der Datenschutz-Grundverordnung ist, die EU-Bürger vor dem Missbrauch personenbezogener Daten zu schützen.Folglich müssen alle europäischen Unternehmen eine Reihe von Verpflichtungen hinsichtlich der sicheren Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten.
Die Gesetzgebung stellt strenge Anforderungen sowohl an uns als Datenverarbeiter (auf Englisch) wie auch an Sie als Datenverantwortlicher (auf Englisch).
Wir haben unsere Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt – hier können Sie diese (auf Englisch) einsehen.
Wir schließen keine spezifischen Vereinbarungen mit unseren Kunden ab. Stattdessen erhalten alle unsere Kunden unsere Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung. Damit stellen wir sicher, dass alle in gleicher Weise abgesichert sind.
Wir aktualisieren unsere Leitfäden regelmäßig, weshalb es sich empfiehlt, unsere DSGVO-Sektion regelmäßig zu besuchen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
TimeLog und DSGVO: Leitfäden
- TimeLogs Pflichten als Datenverarbeiter (auf Englisch)
- Ihre Pflichten als Datenverantwortlicher (auf Englisch)
- FAQ: Typische Fragen unserer Kunden zur DSGVO (auf Englisch)
- FAQ: Wie die Berichte ISAE 3000 und ISAE 3402 Berichte Ihre Daten schützen
- Aufzeichnung unseres DSGVO-Online Seminars (Auf Englisch)
- PowerPoint über die DSGVO (auf Englisch)
Unterstützung bei der Einhaltung der DSGVO
Um Sie bei der Einhaltung der DSGVO zu unterstützen, haben wir die Möglichkeit geschaffen, gekündigte Mitarbeiter in TimeLog zu anonymisieren.
So können Daten nicht auf eine bestimmte Person zurückgeführt werden, aber dennoch in Ihren Berichten verwendet werden.
Bei der Anonymisierung ehemaliger Mitarbeiter werden diese in einen gesammelten anonymen Systembenutzer überführt. Hier werden die Daten aller entlassenen Mitarbeiter in anonymisierter Form zusammengefasst, damit sie später nicht einem bestimmten Mitarbeiter zugeordnet werden können.
Einrichtung der Funktion
Unter Allgemeine Einstellungen in der Systemadministration finden Sie die Kategorie Datenschutz (DSGVO). Hier können Sie die Einstellungen für die Anonymisierung vornehmen.
Sie legen selbst fest, wann die Daten eines Mitarbeiters nach seinem Austritt aus dem Unternehmen anonymisiert und/oder gelöscht werden sollen. Beachten Sie bitte, dass Sie keine Daten mehr zurückführen können, sobald diese einmal zum anonymen Systembenutzer überführt worden sind.
So sieht die Einrichtung aus:
Auf derselben Seite können Sie auch die Kontaktperson für den Datenschutz auswählen.
Wenn Sie die grundlegenden Bestimmungen der Verordnung nicht vollständig kennen oder weitere grundlegende Informationen über die DSGVO benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich die Webseiten (auf Englisch) von IT-Branchen oder der Danish Data Protection Agency anzusehen, um sicherzustellen, dass Sie alle geltenden Regeln für einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten kennen.
Unsere Richtlinien
Zuletzt aktualisiert
Diese Seite wurde zuletzt am 15.02.2023 aktualisiert.